Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteile aller Verträge mit den der Hanseport GmbH angeschlossenen Hotels. Sie gelten insbesondere für die hoteleigenen Leistungen wie etwa die Überlassung von Hotelzimmern und anderen Räumlichkeiten der Hotels. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten, z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsvertrag, die mit den Hotels abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel/die Hotels der Hanseport GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht/widersprechen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

2. Vertragsschluss

Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (z.B. E-Mail. Fax) oder schlüssig durch
Leistungserbringung anzunehmen. Vertragspartner des Hotels ist grundsätzlich der Hotelgast.

Tritt als Besteller ein Veranstalter auf bzw. schließt der Besteller einen sog. Kontingentvertrag ab. so ist dieser im Zweifel neben dem Hotelgast Vertragspartner und haftet gemeinsam mit diesem als Gesamtschuldner sowie für sämtliche Schäden. die der Endnutzer schuldhaft verursacht. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung. zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

3. Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen

Die der Buchung zugrunde liegenden Preise bestimmen sich grundsätzlich nach der zurzeit der Leistungserbringung gültigen Preisliste bzw. des aktuell gültigen Tagespreises des Hotels.
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel ist, insbesondere bei Mehrfachreservierungen, berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu l00% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners bis spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Termin zu verlangen. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug füllig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% oder noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen. Rechnungen sind grundsätzlich bei Anreise – sofern mit der Reservierungsbestätigung die Zahlung nicht gesondert geregelt wurde – sofort bar, mit EC- oder Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine bzw. Voucher werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Vertragspartner ein Kreditabkommen besteht oder entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden.
Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist ausgeschlossen. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Leistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. nicht stornierbare Buchungen oder allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlungspflicht) eine Kreditkarte ohne diese gegenständlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

4. Leistungsstornierung, Leistungsreduzierung

Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird. Eine etwaige Stornierung hat spätestens 6 Wochen vor dem gebuchten Termin zu erfolgen. Im Falle der späteren Stornierung ist das Hotel berechtigt, Stornierungskosten in folgender Höhe zu verlangen, sofern mit der Reservierungsbestätigung die Stornierungskosten nicht gesondert vereinbart wurden:

  • Später als 4 Wochen vor der Buchung: 40% des Preises
  • Später als 2 Wochen vor der Buchung: 60% des Preises
  • Später als 48 Stunden vor der Buchung: 80% des Preises

Das Hotel bemüht sich, in jedem Stornierungsfall die Räume bzw. Zimmer anderweitig zu vermieten. Soweit dies gelingt, entfallen die vorgenannten Stornierungskosten. Im Übrigen bleibt dem Besteller der Nachweis eines geringeren Schadens des Hotels vorbehalten.

5. Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Der Vertragspartner haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf dessen Veranlassung die Hotelleistungen erhalten, verursacht werden. Schäden sind dem Hotel umgehend zu melden. Für entstandene Schäden (z.B. Schäden am Interieur, Reinigung der Stoffe, Ausfallkosten o.ä.) durch Zuwiderhandlung haftet der Vertragspartner.

Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hotel nicht verfügbar sein, wird das Hotel den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so werden vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet.

Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner in der Regel ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern bei sog. nicht garantierlen Reservierungen (z.B. durch Kreditkarte, Vorauszahlung o.ä.) nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben – ohne, dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

Bei Frühanreisen und Zimmerbezug ab 10.00 Uhr berechnet das Hotel den aktuell gültigen Tageszimmerpreis in Höhe von 60 %. ggf. zuzüglich Frühstückskosten. Die Zimmer müssen am Abreisetag, sofern keine andere nachweisbare Vereinbarung getroffen wurde. bis spätestens 11 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel über den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr den aktuell gültigen Tageszimmerpreis in Höhe von 60% in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100% des vollen Logispreises.

6. Haftung, eingebrachte Gegenstände

Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden persönlich im Hotel anzuzeigen. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB. Jegliche Haftung des Hotels für Schäden, insbesondere für eingebrachte Sachen ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel bzw. seinem Personal fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf.

Der dem Vertragspartner ggf. zur Verfügung stehende Hotelparkplatz wird nicht im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Vertragspartner und Hotel zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um einen Service des Hotels ohne vertragliche Verpflichtung. Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Parkplatzbenutzung ist daher ausgeschlossen. Das Hotel ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314 BGB) berechtigt – insbesondere im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, speziell solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels.

Der Kunde darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Das Hotel ist jedoch in diesem Falle berechtigt, eine Servicegebühr bzw. sog. Korkgeld zu berechnen.

7. Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des jeweiligen Hotelbetriebes. Es gilt
deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg. Abweichende Vereinbarungen oder
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

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